Ingenieurbüro für Gebäude-Energieberatung
Recht herzlich begrüße ich Sie hier auf meiner Seite!
Gerne helfe ich Ihnen dabei, die mal mehr und mal weniger steigenden Energiekosten Ihrer Immobilie zu minimieren, sodass dadurch Sie und die Umwelt zum Gewinner werden. Auf dem Gebiet der Energieberatung, bin ich Ihr zuverlässiger Partner im Bereich der energetischen Gebäudeoptimierung. Das Erstellen von
– rechtssicheren Energieausweisen für Wohn- & Nichtwohngebäuden (NWG),
– KfW-Nachweisen bzw. KfW-Bestätigungen,
– Sanierungskonzepten, dem individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP)
um nur die häufigsten Kundenwünsche zu nennen,
gehört zu meinem ständigen Tätigkeitsfeld.
Energieausweis
Ein Energieausweis bildet den Einstieg für eine Abfolge möglicher Maßnahmen, mit denen der Wert Ihrer Bestands-Immobilie durch eine energetische Sanierung maßgeblich gesteigert werden kann. Denn bei der Erstellung werden erste energetische Modernisierungsmaßnahmen angegeben.
Da ein gültiger Energieausweis für jedes Gebäude, außer Denkmälern, gesetzlich vorgeschrieben ist, wird er im Gegensatz zu vielen weiteren Maßnahmen, die in der Abfolge mit teils großer finanzieller Förderung möglich sind, nicht finanziell gefördert.
ENERGIEAUSWEISE FÜR WOHNGEBÄUDE
Der Energieausweis für ein Wohngebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes, mit dessen Hilfe Gebäude energetisch miteinander verglichen werden können.
Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland für alle Wohngebäude die “Ausweispflicht” – außer für denkmalgeschützte Gebäude.
Hausbesitzer müssen
– bei Neuvermietung und
– beim Verkauf oder Neuverpachtung ihres Gebäudes den Energieausweis vorlegen.
Es werden zwei Methoden der Ausweis-Erstellung unterschieden:
Weist die energetische Qualität eines Gebäudes auf der Basis einer technischen Analyse aus. Für die Berechnung des Energiebedarfs wird der bauliche Zustand der beheizten Gebäudehülle (z. B. Wände, Kellerdecke, Dach, Fenster, Türen) und die Qualität der Heizungsanlage unter die Lupe genommen.
gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer für Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Berechnung des sogenannten Energieverbrauchskennwerts erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnung.
Aber welches Haus braucht welchen Ausweis?
Den Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Außer beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.
Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude, besteht Wahlfreiheit, sofern der Heiz-Energieverbrauch der letzten drei Jahre eindeutig bestimmt werden kann.
Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
ENERGIEAUSWEISE FÜR NICHT-WOHNGEBÄUDE (NWG)
Hier gilt ebenso die Wahlfreiheit zwischen der Erstellung eines verbrauchsbasierten und eines bedarfsbasierten Energieausweises, sofern der Heiz-Energieverbrauch der letzten drei Jahre eindeutig bestimmt werden kann. Bei energetischen Sanierungen ist direkt die Erstellung eines Bedarfsausweises nötig. Denn es können noch keine Verbräuche der letzten drei Jahre bestimmt werden, die sich auf den neuen energetischen Zustand des Gebäudes beziehen.
BAFA-ENERGIEBERATUNG
Die Grundlage des Energieberatungsberichtes ist die Bewertung des energetischen Ist-Zustandes Ihres Gebäudes. Dazu wird die wärmeübertragende Gebäudehülle und die verwendete Anlagentechnik detailliert aufgenommen und hinsichtlich ihrer Energieverluste bewertet. Die Energieverluste werden graphisch dargestellt.
Kerninhalt des Berichts ist die Ausarbeitung und der Vergleich verschiedener Sanierungsvarianten. Es wird aufgezeigt, mit welchen Brennstoffkosteneinsparungen bei den verschiedenen Varianten zu rechnen ist. Anschließend werden Berechnungen erstellt, um die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu vergleichen.
Zu den Sanierungsvarianten werden Ihnen die passenden Fördermöglichkeiten aufgelistet und die nötigen Berechnungsunterlagen ausgehändigt.
Diese Leistung ist förderfähig und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 60% des Rechnungsbetrages bezuschusst (mit maximal 800,- € bzw. 1.100,- €).
KFW-FÖRDERUNGEN
Gibt es überwiegend in der Zuschuss- und der Kredit-Variante.
Energieeffizient Bauen nach dem Programm 153
Sie wollen ein modernes KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder sogar 40 plus bauen? Und dafür eine KfW-Förderung in Form eines sehr günstigen Darlehens plus hohen Tilgungszuschuss bekommen? Dazu berate ich Sie vollumfänglich zu den Konditionen und der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
Folgende Leistungen beinhaltet die qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung:
– Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik sowie Durchführung der Effizienzhausberechnung (Ausnahme: Umsetzung eines KfW-Effizienzhauses 55 nach Referenzwerten); ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten
– Die Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen
– Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (z. B. unter Anwendung der DIN 1946-6) und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
– Das geplante energetische Niveau auf dem KfW-Formular „Bestätigung zum Antrag“ bestätigen
– Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken, sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen
– Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Aufbringen späterer Verkleidungen mindestens eine Baustellenbegehung zur Sichtprüfung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau) sowie der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts und der Anlagenteile durchführen
– Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen
– Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung prüfen
– Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagetechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen prüfen
– Die energetisch relevanten Gebäudeparameter dem Heizungsbauer zur Dimensionierung der Heizungsanlage (und ggf. der thermischen Solaranlage) übergeben, den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage (ggf. Heizungs- und Lüftungs- anlage) prüfen, die übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung)
– Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren
– Die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem KfW-Formular „Bestätigung nach Durchführung“ bestätigen
– Den Energieausweis nach Abschnitt 5 EnEV für das fertig gestellte Gebäude ausstellen und dem Bauherren übergeben.
Das Honorar für die qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung wird von der KfW-Bank zu 50% bis maximal 4000€ je Vorhaben bezuschusst.
Energieeffizient Sanieren nach den Progrmmen 151/152 & 430
Auch wenn Sie ein bestehendes Gebäude zum KfW-Effizienzhaus sanieren oder nur energetische Einzelmaßnahmen umsetzen möchten, sind diese Maßnahmen in den Programmen 151/152 & 430 förderfähig.
Auch bei diesen Sanierungsmaßnahmen biete ich Ihnen die qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung an.
Auch in diesem Fall wird mein Honorar von der KfW-Bank im Programm 431 zu 50% mit bis zu 4000€ je Vorhaben bezuschusst.
Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren, um Heizungsanlagen zu optimieren. Er stellt sicher, dass alle Heizkörper jederzeit mit genau der richtigen Menge an Heizwasser versorgt werden. So kann sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilen. Je nach Heizungsanlage profitieren Sie dabei von bis zu 10 % Energieeinsparung und einem spürbar besseren Wohnkomfort.
Um die technischen Berechnungen zum hydraulischen Abgleich kümmere ich mich für Sie. Nach der raumweisen Heizlastberechnung zum gesamten Gebäude werden für die Heizkörperventile die Vor-Einstellwerte an den Heizungsinstallateur weiter gegeben.
Wärmebrückenberechnung
Eine Wärmebrücke, ist ein Bereich in Bauteilen eines Gebäudes, durch den die Wärme schneller nach außen fließt, als durch angrenzende Bauteile. Die erhöhte Wärmeleitung an einer Wärmebrücke verursacht dort einen erhöhten Heizwärmebedarf und daraus folgt eine geringere innenseitige Oberflächentemperatur.
Dadurch kann es zu einer Unterschreitung der Taupunkttemperatur kommen, sodass Feuchtigkeit durch Tauwasserausfall aus der Raumluft entsteht. Bei günstigen Umgebungsbedingungen kann dann daraus ein Schimmelpilzbefall entstehen.
Aus diesen Gründen sollten Wärmebrücken vermieden bzw. minimiert werden.
Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz sind nach DIN 4108 und nach EnEV einzuhalten und nachzuweisen. Dabei muss eine Mindestoberflächentemperatur von 12,6 ºC eingehalten werden, um Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung zu vermeiden.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es drei Methoden Wärmebrücken in den Transmissionswärmeverlusten (Wärme, die durch die Gebäudehülle nach außen dringt) zu berücksichtigen:
einfache Methode:
Bei dieser Vorgehensweise werden die Wärmebrücken am Gebäude nicht nachgewiesen und berechnet. Dafür muss auf den Gesamtwärmeverlust des Gebäudes ein Aufschlag in Form einer Erhöhung des mittleren U-Wertes dazugerechnet werden. Dieser beträgt: ΔUWB = 0,1 W/(m2·K).
vereinfachte Methode:
Die Wärmebrückenberücksichtigung erfolgt nach dem Beiblatt 2 der DIN 4108. Hierbei werden beispielhafte fachgerechte Ausführungen von Wärmebrücken aus dem Neubaubereich dargestellt, welche alle den Mindestwärmeschutz einhalten. In diesem Fall darf ein verbesserter Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,05 W/(m2·K) verwendet werden.
detaillierte Methode:
Hierbei werden die Wärmebrücken unter Verwendung entsprechender Software genau berechnet. Somit werden die tatsächlichen Wärmeverluste berücksichtigt.
Auf Grundlage ihrer Planungsunterlagen für ihren Neubau oder auf Grundlage einer Bestandserfassung für ihre Sanierung Ihrer Bestands-Immobilie biete ich Ihnen die Erfassung aller erkennbaren Wärmebrücken samt Berechnungen an. Darüber hinaus führe ich auch den Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken nach DIN 4108 durch.
Bei der energetischen Nachweisführung führt die detaillierte Wärmebrückenberechnung in der Regel zu günstigeren Ergebnissen, als die pauschalen Annahmen. Daher lassen sich mit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung andere teurere Maßnahmen verringern, ohne das gewünschte energetische Anforderungsniveau herabzusetzen. Zur Einhaltung der Anforderungen eines Neubaus insbesondere bei der Verwendung von KfW-Fördermitteln (erhöhtes Anforderungsniveau) ist eine detaillierte Wärmebrückenberechnung häufig unumgänglich und führt bei deutlich geringeren Kosten zum gleichen energetischen Niveau als z.B. eine Erhöhung der Außenwanddämmung um zwei Zentimeter.
BLOWER DOOR TEST (Luftdichtheitsmessung)
Die Luftdichtheitsmessung nach DIN EN 13829 unterscheidet zwischen den folgenden beiden Verfahren:
Verfahren A
Verfahren B
Die Messung erfolgt im “Differenzdruckverfahren“ hierbei unterscheidet man zwischen Über- und Unterdruckmessung.
Sinnvoller Weise beginnt man mit dem Verfahren B (wenn nämlich die luftdichte Ebene noch zugänglich ist), Rohrdurchlässe und ähnliches, müssen vorübergehend noch abgedichtet werden. Der Innenputz muss bereits vorhanden sein, da er bei Massivbauweise, die “luftdichte Ebene“ bildet.
Warum luftdicht bauen?
Energie-Effizienz
– Im Winter kann sparsamer und effizienter geheizt werden, da ein fachgerecht abgedichtetes Gebäude deutlich weniger Energieverluste hat.
Hygienischer Aspekt
– Gerüche, Staub, Pollen und Abgase in der Luft, gelangen nicht in den Wohn-, oder Schlaf-Bereich.
– Auch könnten durch Feuchteschäden auftretende Schimmelpilze, ihre Sporen durch zirkulierende Luftströme verteilen und in die Raumluft einleiten.
Komfort für den Benutzer
Eine luftdichte Gebäudehülle gewährleistet auch einen sehr guten Schallschutz.
Thermografie
Die moderne Thermografie ermöglicht es, etwaige Wärmeverluste sichtbar zu machen. Ermöglicht wird das durch eine innovative Form der Infrarotfotografie. Besonders in der Diagnostik von Wohn- und Geschäftsgebäuden findet die Thermografie immer häufiger eine praktische Anwendung, denn sie zeigt so genannte Wärmebrücken der beheizten Gebäudeteile exakt auf. Immer dann, wenn Nutzwärme ungehindert abstrahlt, gibt es faktisch einen Energieverlust. Dieser ist in vielen Fällen vermeidbar oder reduzierbar.
Besonders anfällig für Energieverluste sind zum Beispiel ungenügend oder mangelhaft wärmegedämmte Übergänge von Gebäudeteilen, auskragende Balkonplatten oder auch eine Beschädigung von Dämmvorrichtungen nach deren Montage.
Die Thermografie beweist und erstellt ein brauchbares Dokument der Beweissicherung. Wärmelecks und Wärmebrücken haben kaum eine Chance unentdeckt zu bleiben. Die Investition in eine vollumfängliche Gebäudethermografie, empfiehlt sich daher vor einer Abnahme der Baumaßnahme.
Thermografisch dargestellte und lokalisierte Wärmelecks und Wärmebrücken können sehr gezielt nachgedämmt werden. Das kann nicht nur dem Wärmeverlust, sondern auch späteren Bauschäden vorbeugen.
Die moderne Gebäudethermografie ist ein völlig zerstörungsfreies System zur Baudiagnostik, dank moderner Infrarottechnologie werden hierzu aus verschiedenen Blickwinkeln digitale Thermografien erstellt, die der früher üblichen Falschfarbenfotografie ähneln. Die digitalen Infrarotaufnahmen weisen heutzutage eine Auflösungsqualität auf, welche die Wärme farblich bis auf einzelne Celsius-Grade genau unterscheidet und das Abstrahlverhalten somit visuell darstellen kann.